AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personal Breakthrough Academy

Geltungsbereich
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche bestehenden und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Kunden und der Communication Partners AG, Haldenstrasse 5, 6340 Baar im Zusammenhang mit den Trainings, Workshops, Retreats, Referaten und ähnlichen Veranstaltungen, nachfolgend „Training“ genannt, welche unter der Marke „Personal Breakthrough Academy“ (nachfolgend „PBA“) durchgeführt werden.
b. Die AGB gelten als mit dem Kunden vereinbart mit der Anmeldung des Kunden für ein Training bzw. der Entgegennahme der Leistungen von PBA durch den Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese kommen nicht zur Anwendung, sofern PBA diese nicht schriftlich anerkennt.
c. Soweit die mit PBA abgeschlossenen Einzelverträge abweichende Bedingungen enthalten, gehen solche individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

Trainingsanmeldung
Die Anmeldung zum Training erfolgt mittels Registrierung über das Online-System und ist verbindlich. Mit der bei der Registrierung erfolgenden Bezahlung gilt der Vertrag als geschlossen und der Platz als gesichert. Das System erlaubt kein Überbuchen von Anlässen.

In Ausnahmefällen werden Anmeldungen per E-Mail oder Telefon akzeptiert. Die Rechnungsstellung erfolgt sofort und gilt als Auftragsbestätigung. Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, gelten die Regeln für die Abmeldung von Trainings.

Trainingsdurchführung
Bei Krankheit des Instruktors oder Referenten, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl, sowie bei von der PBA aus anderen Gründen nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Nach Möglichkeit bietet PBA dem Kunden einen Alternativtermin an. 

Haftungsausschluss
Der Kunde entbindet PBA sowie seine Vertreter und Hilfspersonen von jeglicher Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche in irgendeinem Zusammenhang mit der Teilnahme an den Trainings stehen. Insbesondere haften weder PBA noch die von ihm für die Abwicklung der Trainings hinzugezogenen Hilfspersonen (Instruktoren, Guides, Berater, Coaches etc.) für direkte Schäden oder indirekte Schäden (Folgeschäden), die sich durch die Teilnahme an den Trainings ergeben. Davon ausgenommen sind Schäden, welche vom Veranstalter oder seinen Hilfspersonen absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Für persönliche Gegenstände, die von den Kunden zu den Trainings mitgenommen werden übernimmt die PBA keinerlei Haftung.

Abmeldung vom Training
Abmeldungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen und erhalten ihre rechtliche Gültigkeit erst durch die schriftliche Rückbestätigung durch PBA. Für alle Eintages-Trainings wird bei Absage wie folgt in Rechnung gestellt: 

  • Mehr als 60 Kalendertage vor Termin: Keine Rechnungsstellung.
  • 46 bis 60 Kalendertage vor Termin: Verrechnung von 50% des Trainingspreises
  • 26 bis 45 Kalendertage vor Termin: Verrechnung von 75% des Trainingspreises
  • 0 bis 25 Kalendertage vor Termin: Verrechnung von 100% des Trainingspreises

Gebuchte Trainings können jederzeit an andere Personen weitergegeben werden. Die Daten des Ersatzteilnehmer sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Training an die PBA zu melden, so dass Unterlagen und Diplome rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Für alle Mehrtages-Trainings, Retreats und Workshops wird bei Absage wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Mehr als 90 Kalendertage vor Termin: Keine Rechnungsstellung.
  • 60 bis 90 Kalendertage vor Termin: Verrechnung von 50% des Trainingspreises
  • 0 bis 60 Tage vor Termin: Verrechnung von 100% des Trainingspreises.

Sollten aufgrund der Abmeldung von einem Mehrtages-Training Kosten für die Stornierung von Hotelzimmern anfallen, müssen diese vom Teilnehmer übernommen werden.

Trainingserfolg / Garantie
Der Unterricht und die Übungen in den Trainings sind so gestaltet, dass jeder aufmerksame(r) Teilnehmer(in), der/die aktiv an den Übungen teilnimmt, die Trainingsziele erreichen wird. Sollte jemand die Ziele trotz aktiver Partizipation nicht erreichen, wird die PBA 100% des Trainingspreises zurückerstatten.

Copyright Trainingsunterlagen
Die von PBA verwendeten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck, die Übersetzung, die Vervielfältigung und anderweitige Nutzung sämtlicher Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus ausserhalb des Privatgebrauchs ist nicht gestattet. Die entsprechenden Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Genehmigung der PBA, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und PBA kommt materielles Schweizer Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baar, Kanton Zug.

Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

Personal Breakthrough Academy
Ist eine Marke der Communication Partners AG

Baar, 1. Januar 2024